Grundpflegerische Versorgung
Grundpflege bezeichnet die Gesamtheit aller körperbezogenen Tätigkeiten, entsprechend den Bedürfnissen und Notwendigkeiten des Pflegebedürftigen, z.B:
Hinweis:
Liegt bereits eine Einstufung in einen Pflegegrad nach SGB XI vor, erfolgt die Kostenübernahme durch Ihre Pflegeversicherung.
medizinische Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst die Ausführung von medizinischen Maßnahmen auf der Grundlage ärztlicher Verordnungen, z.B.:
Wir bieten Ihnen ein fachgerechtes Wundmanagement über unsere zertifizierte Wundexpertin.
Hinweis:
Wenn die Leistungen im Voraus ärztlich verordnet und nach SGB V durch die Krankenkasse genehmigt wurden, erfolgt die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.
Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen
Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen sowie zur weiteren Förderung und Aktivierung der Pflegebedürftigen bieten wir eine Vielzahl an zusätzlichen sozialen Beschäftigungs- und Betreuungsangeboten, z.B.:
Verhinderungspflege
Zur Entlastung pflegender Angehöriger oder als Urlaubs- und Krankenvertretung pflegen wir ihre pflegebedürftigen Angehörigen im Rahmen der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI.
hauswirtschaftliche Versorgung
Beratung
weitere Serviceleistungen
Auch für Menschen mit einem geringem Pflegebedarf sowie Menschen bei denen sich altersbedingt ein Hilfsbedarf eingestellt hat, bieten wir verschiedene Angebote und Leistungen. Die Leistungen richten sich nach den Bedürfnissen und den Wünschen unserer Kunden und können individuell und flexibel kombiniert werden.
Gern Beraten wir Sie persönlich zu unserem umfassenden Leistungsangebot. Gemeinsam finden wir für Sie ein optimales und auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Leistungspaket.